Datenschutzrechtlicher Hinweis
Für die Beantragung der Familienkarte im Kreis Euskirchen ist es erforderlich, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung, insbesondere die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung gem. § 4 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) erteilt wird. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig, sie kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.