Datenschutzrechtlicher Hinweis


Für die Beantragung der Familienkarte im Kreis Euskirchen ist es erforderlich, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung, insbesondere die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung gem. § 4 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) erteilt wird. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig, sie kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

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